Abmahngefahren – Abmahnungen im Vertrieb und Marketing

Abmahngefahr im Vertrieb und Marketing

Heute Morgen ist mir beim Sortieren meiner E-Mails, eine E-Mail besonders aufgefallen, die normal eine Abmahnung verdient hat. Es scheint sich um einen mutigen E-Mail-Versender zu handeln, der keine Angst vor einer Abmahnung hat. Oder setzt der E-Mail-Versender einfach auf den mangelnden Zeitfaktor des Empfängers, die keine Lust haben aus einer Maus einen Elefanten zu machen?

Update: Dieser Bewusstmacher wurde erstmalig im April 2013 in Form einer Tagesberichtsestattung veröffentlicht und feiert sein 10-jähriges Jubiläum. Leider ist die Aktualität des Artikel immer noch gegeben und die beschriebene Vorgehensweise ist noch immer gängige Praxis. Im letzten Absatz finden Sie eine Ergänzung hinsichtlich der Gefahr Abmahnungen zu erhalten.

Ist der Versand einer E-Mail ohne schriftlicher Einwilligung (Double-Opt-In) nur eine Maus, weil sich viele Unternehmen nicht an die Gesetze halten? Wie ich immer wieder feststellen muss, ist es für viele Unternehmen fast selbstverständlich, ohne vorherige Einwilligung (Double-Opt-In) eine E-Mail zu versenden.

Grundsätzlich sollte dem versendenden Unternehmen eine Lehre erteilt werden, da sich unser Unternehmen auch an die Gesetze hält. Obwohl wir über 1000 Willensbekundungen für einen E-Mail-Newsletter haben, leider nicht in Form eines rechtskonformen Double-Opt-In  (Wir arbeiten aktuell daran), versenden wir keine E-Mails / keinen Newsletter ohne Double-Opt-In. Der Versender in unserem Fall hat Glück gehabt, da sich noch kein Abmahngeier (Rechtsanwalt, der eine Abmahnung als Geschäftsmodell ansieht) bei uns gemeldet hat, um uns vorzuschlagen, die Abmahnkosten zu teilen (gängige Praxis!).

Beim Versender handelt es sich um ein Unternehmen, welches auf seine Dienste aufmerksam machen wollte. Als Referenz gibt das Unternehmen unsere dieswöchige Messeteilnahme auf der IT&Media an. Das Unternehmen, welches um uns wirbt, ist Anbieter von Datenschutz-Dienstleistungen, ist selbst Aussteller der Messe und fühlt sich evtl. hinsichtlich der unerlaubten E-Mail (fehlendes Double-Opt-In) im Recht. Oder handelt das werbende Unternehmen einfach unbewusst, ohne über die Abmahngefahr informiert zu sein? Unbewusstes Werben ist oft ein Ergebnis von Aktionismus. Mit einem Marketing- und Aktionsplan beugen Sie derartig misslungene Aktionen vor.

In unserem Artikel über das Corporate Identity (CI) haben Sie praxisnahe Tipps erhalten.

Dieses „So-Nicht-Beispiel“ zeigt auf, wie wichtig es ist, den Punkt Unternehmensverhalten, aus der CI-Formel (CI = Design, Kommunikation, Verhalten) nachhaltig zu leben und sicherzustellen.

Viele kennen meine Ausführungen in Form des Vertrauenskreis, mit dem ich immer wieder bewusst mache, dass ohne Vertrauen und ohne Glaubwürdigkeit, kein ernsthaftes Interesse zu erzeugen ist. Ein nachhaltiges Corporate Identity (CI), kann Sie in diesen Punkten messbar unterstützen. Eine E-Mail ohne vorherige Einwilligung (Double-Opt-In) wirft einen Schatten auf Ihr Unternehmen und auf Ihr Corporate Identity (CI).

Wie denken Sie über das werbende Unternehmen?

Ein Unternehmen, das sich im Bereich Datenschutz positioniert, wirbt nicht gesetzeskonform, auf eine Art und Weise, wie es viele Unternehmen bewusst tun. Wo man bei den unwissenden Unternehmen, bei einer E-Mail ohne vorheriger Genehmigung (Double-Opt-In) noch darüber hinwegschauen könnte, welches Bild entsteht von dem Datenschutz-Experten? Welcher erste Eindruck vom werbenden Unternehmen ist durch das bewusste Ignorieren der Gesetze entstanden? Handelt es sich hier um ein nachhaltig gelebtes Corporate Identity (CI) oder sollen wir vom Mut, eine Abmahnung zu kassieren, beeindruckt sein?

Der Tiefpunkt dieser misslungenen, eher schädlichen Maßnahme war zudem der Inhalt, indem ein Serienbrief als Anlage beigefügt wurde. Fühle ich mich individuell angesprochen, oder wurde ich Teil einer Quick-and-Dirty-Massen-Mailing-Aktion? Siehe hierzu unseren Artikel zum Thema Individualität.

Wer empfehlen Ihnen von dieser Art der Werbung großen Abstand zu halten und zeigen Ihnen gerne professionelle und seriöse Wege auf!

Welche unbewussten Abmahngefahren existieren, Stand heute, in ihrem Hause?

In diesem Artikel haben wir über Abmahngefahren im E-Marketing aus der Praxis berichtet. Natürlich gibt es Abmahngefahren auch im Telefonmarketing. Durch die DSGVO sind umfangreiche Abmahngefahren hinzugekommen.

Grundsätzliches Risiko für Abmahnungen aufgrund des Datenschutzes

Eine Vielzahl von Impulsen und Tipps, aufgrund der DSGVO, welche die Datensicherheit und den Datenschutz sicherstellen sollen, finden Sie auf unserem IT-Portal, in der Kategorie DSGVO

Abmahngefahr bei E-Mailversand

Für die Kennzeichnung von kommerziellen E-Mails gibt es Pflichten, welche wir in dem Artikel unseres IT-Portals umfangreich erläutert haben, siehe: https://it-wegweiser.de/e-mail-signatur/

Social Media Gefahr für Abmahnungen

Sofern Social-Media-Kanäle, dazu gehören Social Media Profile, Social Media Gruppen bzw. Communitys oder Social Media Landing-Pages (Fanseite oder Unternehmensseite), kommerziell betrieben werden, so müssen Sie an der dortigen Stelle einen Impressum-Hinweis einfügen.

Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Social Media Profile auf den jeweiligen Ebenen (Profil, Seite, Gruppe, Community), auf allen Plattformen, auf denen Sie bislang aktiv waren, z.B. Facebook, Xing, Instagram, LinkedIn, etc.)

Ungewünschte Nutzung von Social Network Kontaktdaten

Das Ziel von Kontaktsammlern auf Social-Media-Plattformen, bzw. Social Networks ist es oft, an die persönliche E-Mail-Adresse von gewissen Ansprechpartnern in Unternehmen zu gelangen. Kaum wurde eine Kontaktverbindung bestätigt, erfolgt schon der Versand einer E-Mail, an die dadurch bekannt gewordene E-Mail-Adresse. So einfach soll dies jedoch nicht sein. Es gibt Rechtsanwälte, die davor warnen, dass das Einverständnis im Social Web verbunden zu sein, nicht mit dem E-Mail-Zustellungseinverständnis gleichzusetzen ist (Double-Opt-In).

Tipp: Schreiben Sie nicht einfach Ihre neuen Social Network Kontakte an, sondern bitten Sie zuvor um Einverständnis, indem Sie ein Double-Opt-In Angebot unterbreiten, so wie wir es in unsrerer Community sehr mehreren Jahren, unaufdringlich anbieten, siehe: http://www.verkaufshilfe.net/infoservice

Drei Gründe Abmahnungen aufgrund Ihrer Internetseite zu erhalten

Impressumspflicht

Welche Informationen in einem Impressum genannt werden müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Tipp: Der obige Anbieter bieten ebenso einen kostenlosen Impressum-Generator an.

Internetseiten-Speicherprozesse Cookies

Hierüber haben wir umfangreich auf unserem Blog für Internettechnik – und Marketing berichtet, siehe: https://internetniederlassung.de/cookie-tracking/

Verwendung von Analysetools mit dem Betrieb außerhalb Europas

Google Analytics scheint sich für die Internetanalyse durchgesetzt zu haben, doch Alternativen geben sind. Der Hintergrund ist das, durch die Nutzung und oft falsch konfigurierte Integration, vorhandene Abmahngefahr. Details hierfür erfahren Sie ebenso in unseren Tipps für Internettechnik- und Marketing: https://internetniederlassung.de/tipps-google-analytics-ga4/

Verletzungen des Urheber- und Nutzungsrechts

Verletzungen des Urheber- und Nutzungsrechts können auftreten, wenn geschützte Texte, Bilder oder Videos ohne angemessene Kennzeichnung oder Genehmigung verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Nutzungsrechte potenziell geschützter Inhalte zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für Ihre Internetseite, sondern auch für Social-Media Posts.

Tipp: Ein gängiger Fehler ist, dass in Bildansichten (z.B. im Vorschaubild oder in der Zoom-Perspektive), besonders auf Social-Media-Plattformen die Nutzungsrechte und Bildverweise abgeschnitten und somit nicht erkenntlich sind.

Bei allen Tipps handelt es sich um das Teilen eigener Erfahrungs- und Wissensschätze. Es handelt sich somit um keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind somit ohne Gewähr.

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    Getreu dem Motto, in der Kürze liegt die Würze oder das Wesentliche auf den Punkt gebracht, helfen Ihnen unsere Experten interaktiv aus der Ferne, bei der direkten Umsetzung Ihrer meist noch nicht erkannten und brachliegenden Potenziale weiter. Mittels moderner Technik entscheiden Sie, wer wem in einer Remote-Session über die Schultern schaut, anstatt sich lange in der Theorie aufzuhalten. Oft navigieren wir, damit der Lerneffekt durch das direkte Tun und Umsetzen am größten ist.

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    DSGVO-Pflichtfeld: Ich willige ein, dass bei der Kontaktaufnahme über dieses Internetformular, meine Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert werden.

    Freiwillige Angaben:

    Firmenname

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    Folge Unterstützungsangebote sind für mich interessant:

    IT- und Datenrisiken

    Social Media Risiken

    Risiken im E-Mail-Marketing

    Analytics-Risiken

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    Wunschtermin: Datum, Uhrzeit (gerne auch nach 17h)

    Bemerkungen, Wünsche und Vorabinformationen:

    6 Kommentare zu "Abmahngefahren – Abmahnungen im Vertrieb und Marketing"

    1. Hallo Herr Reischer,

      vielen Dank für Ihre Mühe un die interessante Ergänzung auf Ihrem Blog, siehe: http://www.reischer.de/2014/01/16/vertrieb-4-0-oder-wie-lauft-es-heute/

      Herzliche Grüße

      Th. Frick

    2. Michael Reischer | 3. Januar 2014 um 14:35 | Antworten

      ich schreibe mal am Wochenende einen Blogbeitrag #Empfehlungsmarketing
      Schönes Wochenende
      Michael Reischer

    3. Das ist eine gute Idee, den auch die telefonisch Kontaktaufnahme ist ja sehr eingeschränkt. Briefe als Papiermailing zu senden ist sehr teuer und landet ggf. auch im Mülleimer (wobei hier rein ökologisch die Spammail dem Spambrief doch vorzuziehen wäre). Alle Leute die man kontaktieren möchte persönlich zu besuchen oder zu treffen ist zeitlich nicht machbar. Werbung im Fernsehen ist zu teuer und hat zu große Streuverluste im B2B Geschäft. Messen haben meines Erachten auch mittleiweile kein gutes Preis-Leistungsverhältnis mehr.

      Wir selber setzten daher auch auf eine etwas andere Strategie, die zum Ziel hat, dass mit uns/mir Kontakt aufgenommen wird.

      Bye
      Michael Reischer

    4. Michael Reischer | 3. Januar 2014 um 11:30 | Antworten

      Naja, im B2B ist doch zumindest noch das Mails schreiben an Personen möglich, wo man auf ein berechtigtes Interesse an den angebotenen Leistungen und Produkten erwarten kann.
      Da ihr ja, wie ich z.B. weiss, auf solche Messen geht und mit dem Thema was der Sender anspricht zu tun hat, würde ich es nicht als unerlaubte Werbung ansehen.
      Was habt ihr gemacht, den Kollegen angesprochen oder es dem Anwalt gegeben?

      Bye
      Michael Reischer

      PS. Sicher kann man das „Besser“ machen, aber die Regularien in Deutschland verhindern einen Vertriebsmitarbeiter schon sehr in seinem Handeln. Und mal ernsthaft, Alle unternehmen müssen ihre Waren und Leistungen verkaufen, sonst hat niemand in diesem Land ein Einkommen, Wohlstand usw.

      • Vielen Dank für Ihren Kommentar über den wir uns sehr freuen. Die Aussage, dass im B2B-Bereich zumindest noch Mails geschrieben werden können…. ist mutig. Evtl. ist Sie abgeleitet von der mutmaßlichen Einwilligung im B2B-Telefonmarketing? Grundsätzlich herrscht im Markt, wie ich schon im Oktober 2012 auf einem Vertriebskongress feststellen konnte, eine große Verunsicherung.

        Die Gesetze machen es einem nicht einfach Handlungsentscheidungen diesbezüglich zu treffen. Obwohl man alle Gesetze im Internet sehr einfach nachlesen kann, ist es schwer die Trennung zwischen B2C und B2B herauszulesen. Jeder gut rhetorisch geschulte Anwalt, kann einer gegnerischen Partei aus einer Kleinigkeit einen Strick drehen, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Um so die Beklagten dem Wunsch des Richters, hinsichtlich der Beweisbarkeit nachkommen können, desto mehr reduziert sich das Risiko vor Gericht. Wir halten uns an daran, indem wir nur Kontakten Nachrichten zustellen, die uns die Genehmigung über http://www.verkaufshilfe.net/informationsservice. Wir wissen, dass wir damit viel mehr Aufwand produzieren als es andere machen, jedoch halten wir diesen zur Risikoreduzierung für notwendig.

        Wenn ich Emails wie in diesem Artikel geschildert verschicken würde, hätte ich großen Respekt davor, dass der gegnerische Anwalt, § 7 (Unzumutbare Belästigungen), dem Punkt 3 aus Absatz 2 zu Gunsten seines Mandanten breittreten könnte. Grundsätzlich überlässt man in solchen Fragen die Entscheidung dem Glück, Zufall bzw. dem Bauch des Richters und hofft grundsätzlich, dass es am besten keinen Kläger gibt. Wir sind in einem anderen Fall, obwohl wir nur auf eine Internetanfrage geantwortet haben, mit dem blauen Auge davon gekommen, aufgrund meiner rhetorischen Künste, gegenüber der Klagewilligen. Selbst wenn man eine Internetanfrage erhält, lohnt es sich genauer hinzuschauen. Bei Gelegenheit werde ich diesen Fall gerne niederschreiben, bis dahin kann sich jeder gerne telefonisch darüber informieren – einfach anrufen.

        Im Vertrieb kann die Risikofreude zum Erfolg führen, als Unternehmer bin ich jedoch auch ein Freund der Risikoreduzierungen. Unternehmen mit einer großen Kriegskasse, können sich die Abmahnkosten als Marketingbudget einplanen. Für diese Strategie sind meine schwäbische Wurzeln jedoch zur stark ausgeprägt. Losgelöst von der gesetzlichen Perspektive ist für uns auch die Wahrnehmungsperspektive wichtig. Was säht jemand bei seinem Empfänger wenn er unaufgefordert Nachrichten verschickt? Wirkt es sich positiv auf das Bauchgefühl des Anderen aus? Schaden solche Nachrichten eventuell eher beim Vertrauensaufbau, anstatt dass sie Nutzen bringen? Geht der Weg eines Unternehmens hinsichtlich seines Kommunikationsmanagement über die Quanität oder über die Qualität? Das sind alles Entscheidungen die jeder Unternehmer für sich treffen muss. Unsere Empfehlung geht in die Richtung, mehr auf Qualität anstatt auf die Quantität zu setzen, um ein positives Image zu wahren.

        In diesem Fall und auch in anderen Fällen die sich tagtäglich in meinem Postfach abspielen, habe ich nicht gehandelt und somit keinen Rechtsanwalt beauftragt, mangels Zeit, Lust und Risikofreude (Auf diesem Gebiet). Ich denke, dass viele Spam-Produzenten genau auf diese Faktoren setzen. Dank des Kommentars werden wir in den nächsten Wochen, diesen Punkt nochmals näher beleuchten und versuchen einen Rechtsanwalt für einen Vortrag zu begeistern. Herzlichen Dank und herzliche Grüße Th. Frick

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