Warum Sie Ihren ungeplanten Mehrgewinn bzw. Ihr Restbudget berechnen sollten!

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restbudget-skalaWer im Vertrieb arbeitet, bekommt öfters die Aussage zu hören: „Wir haben kein Budget mehr!„. Doch entspricht diese Aussage der Wirklichkeit? Gut geschulte Verkäufer wissen, dass zwischen Einwand und Vorwand unterschieden werden muss und die Wahrheit, durch gezieltes Hinterfragen, ans Tageslicht zu führen ist. Im Widerspruch zu diesem Running-Postpone stehen die Anfragen, die auch wir in den letzten Wochen erhalten haben, ob es Möglichkeiten gibt, das vorhandene Restbudget kurzfristig sinnvoll einzusetzen, damit es bei der nächsten Budgetplanung (Lese-Tipp: Artikel zum Budgetierungsprozess) nicht gekürzt wird. Die Gefahr zur Budgetkürzung besteht abteilungsübergreifend und nicht nur im Marketing, wie uns z. B. Kunden aus der IT & Logistik berichten.

Ein Restbudget ist nicht nur bei großen Unternehmen vorhanden

Während Ausgaben das ganze Jahr über streng kontrolliert und möglichst gering gehalten werden, muss das Restbudget zum Jahresende vollständig verbraucht werden, damit es im Folgejahr nicht zu Budgetkürzungen in der jeweiligen Abteilung kommt. So lautet, zumindest bei großen Unternehmen, das Motto der Budgetinhaber, die im Folgejahr keinen kleineren Handlungsrahmen riskieren möchten: „Alles muss raus!“.

Tipp: Idealerweise entscheiden Sie bereits im Jahresverlauf darüber, was mit dem eventuell übrigen Restbudget geschehen soll. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Restbudget nicht verplempert, sondern sinnvoll eingesetzt wird.

restbudget-gewinnFür die sinnvolle Verwendung von einem Restbudget bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Im Bereich des Marketings ist es beispielsweise nicht selten, dass ein Restbudget in Zielgutscheine umgewandelt wird, die möglichst kampagnenunabhängig genutzt werden können und das Restbudget so quasi ins neue Jahr übertragen.

Sie haben sich noch nicht damit befasst, wie viel Budget Ihrer Abteilung noch bleibt? Dann wird es höchste Zeit, denn je mehr Budget am Ende übrig bleibt, desto näher liegt der Schluss, dass an dieser Stelle künftig eingespart werden kann. Wenn Sie also vermeiden möchten, dass das Budget Ihrer Abteilung gekürzt wird, sollten Sie alles daransetzen, zu zeigen, dass das Restbudget verwendet wird und Kürzungen daher nicht infrage kommen.

Umgang mit verfügbaren Mitteln bei kleineren Unternehmen

Die aktuelle Wirtschaftslage deutet darauf hin, dass die meisten Unternehmen schon jetzt positive Ergebnisse aufgrund einer sehr guten Auftragslage eingefahren haben. Die Investitionsfreude ist groß und die Investitionsstaus gehören der Vergangenheit an. Um in der aktuellen Zeit Aufträge zu gewinnen, benötigt es keine hohe Verkaufskunst mehr, was die grundsätzliche Auftragserteilung betrifft – was den margenkräftigen Verkauf betrifft hingegen bei vielen Auftragsempfängern schon.

restbudget-mittelverwendungAuch Freiberufler, Freelancer und Dienstleister bekommen diesen positiven Effekt zu spüren. Nicht selten ist es der Fall, dass Umsatzziele deutlich übertroffen wurden und der Gewinn höher ausfällt als ursprünglich geplant. Pauschale Empfehlungen in steuerlicher Hinsicht abzugeben ist grundsätzlich schwer. Dennoch möchten wir um den Gedanken, hinsichtlich der Verwendung von einem Restbudget als steuerlichen Vorteil zu sehen, folgende Skizzierung zur Verfügung stellen:

 

Angenommen Sie haben, 1000 Euro Gewinn zu versteuern und Sie kalkulieren mit einer meist von Steuerberatern vorgegebenen Faustformel „35 % vom Scheck muss weg“, dann würden Sie für diese 1000 Euro Gewinn 350 Euro Steuern bezahlen, das Geld ist vom Konto, nicht mehr verfügbar und arbeitet nicht weiter.

Angenommen Sie Investieren bei einem Mehrgewinn von 1000 Euro, die Hälfte des ungeplanten Gewinns in Ihr Unternehmen, dann zahlen Sie nur noch 175 Euro Steuern. An dieser Stelle muss natürlich erwähnt werden, dass Sie insgesamt 675 Euro nicht mehr zur Verfügung haben, da Sie ja 500 Euro investieren. Was Sie jedoch durch diese Steuerperspektive für das Restbudget gewinnen, ist die Umwandlung von 175 Euro Steuerpflicht zu einem Investitionsbetrag in Höhe von 175 Euro, welcher für Sie arbeitet, anstatt nur vom Steuerkonto abgebucht zu werden.

Geben Sie in diesem Berechnungsbeispiel, pro 1000 Euro Gewinn, mit dem Sie nicht gerechnet haben, dieses gesamte Restbudget aus, so erübrigt sich die Steuerpflicht für den Mehrgewinn und die gesamten 350 Euro arbeiten als Investition, z. B. in eine Marketingmaßnahme für Sie weiter und ebnen den Weg für einen weiteren Wachstum im Folgejahr.

Tipp: Da auch unsere über 4500-köpfige Startup-Community „startup solutions“ mitliest und in der Gründerszene häufig die Ist-Versteuerung angewendet wird, möchten wir darauf hinweisen, dass die Berücksichtigung des Rechnungsdatums alleine nicht ausreicht, sondern dass das Geld wirklich vor dem Jahreswechsel vom Konto abgebucht sein muss.

    Digitale Soforthilfe- Restbudget oder ungeplant verfügbare Mittel sinnvoll einsetzen

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