Gesetz ändert Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Value Consulting Gründungszuschuss

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt insbesondere zum  Gründungszuschuss wurde am 27.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab dem 16. Feb 2012 in Kraft.

Arbeitslosengeld-Bezieher werden bei Existenzgründungen ab morgen wie folgt
gefördert:

Um den Gründungszuschuss zu beziehen hat bisher ein ALG1-Restanspruch von
90 Tagen genügt. Der Entscheidungszeitraum für eine Selbstständigkeit wird in
Zukunft um 60 Tage gekürzt, indem ein ALG1-Bezieher vor Gründung noch 150
Tage Restanspruch haben muss.

Bisher gab es den Gründungszuschuss, bei dem ein Teil eine Art ALG1-
Verlängerung ist, über den Zeitraum von 9 Monate. Nach diesem Zeitraum
konnte man für weitere 6 Monate ein Absicherung in Höhe von 300,00 Euro
beantragen, die für die Deckung der Versicherungsbeiträge gedacht war. Ab
28.12.2012 werden die Zeiträume beider Bestandteile getauscht. So erhält
ein ALG1-Empfänger über 6 Monate lang seinen Gründungszuschuss in
unveränderter Höhe und kann für die Versicherungsaufwendungen weitere
300,00 Euro über 9 Monate hinweg beantragen.

Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist unverändert durch eine Stellungnahme
einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Weiterhin unverändert müssen
Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen
Tätigkeit nachweisen.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
entfällt der grundsätzliche Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss.
Mit diesen Änderungen sollen 4 Milliarden binnen drei Jahren eingespart werden.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

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Quelle: Heute haben Existenzgründer die letzte Chance sich mit dem „alten“ Gründungszuschuss zu gründen (15. Feb. 2012)