Vorsicht! Es gibt eine wichtige Änderung im Bundesdatenschutzgesetz

Änderungen im BundesdatenschutzgesetzVerkaufshilfe

Was hat sich seit dem 1. September 2012 geändert? Wichtige Änderungen für die Werbewirtschaft

Tipp des Tages:

In der Vergangenheit gab es mehrere Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz. In einer Übergangszeit durften sogenannte Altdatenbestände ohne Berücksichtigung des neuen Rechts weiter genutzt werden. Seit dem 1. 9.2012 gelten die Änderungen auch für diese Altdatenbestände. Die Voraussetzungen und Anforderungen der Änderung im neuen (geltenden) Bundesdatenschutzgesetzes an die Nutzung von Daten zur Werbung gelten zukünftig für alle Datenbestände. Eine sehr schöne und strukturierte Übersicht finden Sie im Internet an folgender Stelle: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-listenprivileg-ende-uebergangsfrist/6506/

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